VIS-Meldepflicht

(Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung)

 

Seit April 2016 ist jede Person, die Bienen hält - bereits länger oder erst neu damit beginnt - zur Imkerregistrierung im  VIS (Veterinärinformationssystem) verpflichtet. Die Registrierung kann persönlich durch die Imkerin/den Imker erfolgen oder die Person stimmt der Registrierung über die jeweilige Ortsgruppe zu. Hierbei werden die Stammdaten der Imkerin/des Imkers erfasst.

 

Nach der Registrierung meldet die Imkerin/der Imker laufend den Bestand der Bienenstandorte und die jeweilige Anzahl der Bienenvölker.

Für die Bestandsmeldung gibt es zwei Erhebungsstichtage:

  1. Erhebungsstichtag 31. Oktober:  Bis spätestens am 31. Dezember werden die am 31. Oktober gezählten betreuten Bienenvölker im VIS eingetragen.
  2. Erhebungsstichtag 30. April: Bis spätestens am 30. Juni werden die am 30. April gezählten betreuten Bienenvölker im VIS eingetragen.

Das VIS ist über das Stammportal der Statistik Österreich erreichbar: https://portal.statistik.at

Weitere Informationen über die VIS-Meldepflicht finden sich hier: http://www.statistik.at/ovis/imkerei/index.html

 

Wichtig ist hierbei darauf hinzuweisen, dass seit 2016/17 für den Erhalt einer Förderung (Neueinsteiger,-Kleingeräte,- Investitionsförderung) eine Registrierbestätigung notwendig ist!

 

Wir ersuchen alle unsere Vereinsmitglieder ihre am 30. April 2022 gezählten Bienenvölker bis spätestens am 30. Juni 2022 im VIS zu aktualisieren.